Seit dem offiziellen Inkrafttreten der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (WVO) im Sommer 2024 sind alle Mitgliedstaaten einschließlich Deutschland verpflichtet, diese einzuhalten. Die Umsetzung der WVO bietet viele Chancen für große Bäume und ein besseres Baummanagement.
Die WVO und die Bedeutung von Bäumen
Für städtische Bäume ist vor allem Artikel 8 zur Renaturierung städtischer Gebiete von Bedeutung. Dies bedeutet unter anderem, dass es auf nationaler Ebene bis 2030 keinen Nettoverlust an städtischen Grünflächen und städtischer Baumkronenbedeckung im Vergleich zum Sommer 2024 geben darf. Darüber hinaus muss ab 2031 ein steigender Trend bei der bundesweiten Gesamtfläche der städtischen Grünflächen erreicht werden, bis ein „zufriedenstellendes Niveau” erreicht ist. Übrigens wird städtische Grünfläche definiert als die Gesamtfläche von Bäumen, Sträuchern, Büschen, krautiger Vegetation, Flechten und Moosen, Teichen und Wasserläufen in Städten oder kleineren Städten und Vororten. Bäume zählen hier also auch dazu, ebenso wie Wasser. Auch begrünte Dächer und Fassaden werden dazu gerechnet.
Für die Baumkronenbedeckung gilt dasselbe: kein Nettoverlust bis 2030 und danach ein steigender Trend. Der große Unterschied zu den städtischen Grünflächen besteht jedoch darin, dass ab 2031 nicht mehr auf nationaler, sondern auf lokaler Ebene geprüft wird. Jede Kommune muss also für mehr Baumkronenbedeckung sorgen.
Was sind die nächsten Schritte?
Es gibt noch einige Fragen zur genauen Anwendung der WVO, auch weil einige zentrale Begriffe noch auf europäischer und/oder nationaler Ebene definiert werden müssen. Was versteht man beispielsweise unter einem „städtischen (Ökosystem-)Gebiet“? Hier können europäische Einstufungen, aber auch deutsche Klassifizierungen verwendet werden. Die deutsche Bundesregierung arbeitet derzeit an einem nationalen Wederherstellungsplans. Die Umsetzung der WVO in Deutschland erfordert auch Anpassungen der Gesetze und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene. Im September 2026 muss eine erste Fassung des nationalen Wiederherstellungsplans bei der Europäischen Kommission eingereicht werden. Nach der Bewertung und Anpassung soll der endgültige Plan im Frühjahr 2028 verabschiedet werden. Eine kürzlich durchgeführte Bewertung der Umsetzung der WVO in den EU-Mitgliedstaaten ergab, dass Deutschland mit einer starken Verankerung in wissenschaftlichen Erkenntnissen auf einem guten Weg ist. Deutschland erhält auch Lob für die Art und Weise, wie verschiedene beteiligte Parteien bei der Anwendung der WVO eine Rolle spielen.
Die Mitgliedstaaten können städtische Ökosystemgebiete von der gesamten nationalen Fläche ausnehmen, wenn der Anteil der städtischen Grünflächen mehr als 45 % und der Anteil der städtischen Baumkronenbedeckung mehr als 10 % beträgt. Um nach 2031 einen steigenden Trend bei der Grün- und Baumkronenbedeckung zu dokumentieren, müssen alle sechs Jahre Messungen anhand von Copernicus-Satellitendaten und gegebenenfalls auch nationalen und kommunalen Daten durchgeführt werden.
Was ist der aktuelle Stand?
In Deutschland gilt Artikel 8 für etwa 3000 Kommunen. Zur fachlichen Unterstützung haben das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einen Datenviewer entwickelt, der den Kommunen hilft, betroffene Flächen und Ökosystemgrenzen zu identifizieren.
In den Niederlanden hat das Planungsamt für Umwelt und Raumordnung (PBL) eine Basisuntersuchung durchgeführt, um die Situation in den niederländischen städtischen Gebieten zu ermitteln. In den 301 städtische Kommunen erfüllen derzeit 48 % den Schwellenwert für Grünflächen. Wenn Wasser mitgerechnet wird, steigt dieser Anteil auf zwei Drittel (66 %). Eine minimale Baumkronenbedeckung von 10 % wird von 48 % der Gemeinden erreicht. Von allen städtischen Gemeinden erfüllen 37 % beide Mindestkriterien und kommen somit für einen möglichen Ausschluss aus der Gesamtzählung in Betracht. Wie das PBL jedoch auch betont, birgt eine solche Ausgrenzung Risiken, wie beispielsweise einen möglichen Rückgang ohne Überwachung, Ungleichheit innerhalb der Gemeinden und den Verlust der Datenkonsistenz.
Chancen für große Bäume
Zum ersten Mal werden auf europäischer und damit auch auf nationaler Ebene Anforderungen an die Baumkronenbedeckung in unseren Städten gestellt. Zehn Prozent sind kein hoher Anteil, schon gar nicht aus Sicht der häufig verwendeten 3+30+300-Faustregel, die auf der Grundlage von Untersuchungen mit einem Zielwert von 30 % Baumkronenbedeckung (auf Stadtteilebene) arbeitet. Viele EU-Gemeinden haben sogar Probleme, die 10-prozentige Baumkronenbedeckung zu erreichen. Dies ist problematisch angesichts des wesentlichen Beitrags, den Bäume beispielsweise zur Kühlung und zu unserer Gesundheit leisten. Es ist daher wichtig, dass die Gemeinden ihre Baumkronenbedeckung erhalten und ausweiten, auch um nach 2031 einen Aufwärtstrend zu erzielen.
Große Gewinne können erzielt werden, indem bestehende Bäume erhalten, besser bewirtschaftet und länger am Leben erhalten werden. Auf diese Weise kann die Baumkronenbedeckung durch die derzeitige Population vergrößert werden. Die Verbesserung des Standorts, eine gute Pflege und der Schutz von Bäumen während Bauarbeiten sind hierfür entscheidend. Auch für Neuanpflanzungen sind gute Standorte, an denen die Bäume wachsen können, von großer Bedeutung.
Über den Autor
Cecil Konijnendijk
arbeitet seit mehr als 25 Jahren in der Forschung, Bildung und Beratung mit den Schwerpunkten städtische Forstwirtschaft, städtische Grünflächen und so genannten „naturnahen Lösungen“. Derzeit lebt er in Barcelona, wo er das neue Nature Based Solutions Institute leitet. Er ist auch außerordentlicher Professor für städtische Forstwirtschaft an der University of British Columbia in Vancouver, Kanada.